Im Berufungsverfahren durch den Internationalen Sportgerichtshof CAS hofft Evi Sachenbacher-Stehle auf eine deutliche Reduzierung ihrer Doping-Sperre. Grund hierfür sind vor allem die Urteile bei Olympiasieger Asafa Powell und Sherone Simpson, die bei ähnlichen Vorfällen nur sechs Monate aus dem Verkehr gezogen wurden.
Die ohnehin enttäuschenden Olympischen Spiele 2014 in Sotschi hatten für die deutschen Biathlon-Damen einen negativen Höhepunkt mit dem Dopingbefund bei Evi Sachenbacher-Stehle. Bei der 33jährigen wurde das verbotene Stimulans Methylhexanamin nachgewiesen, dass Sachenbacher-Stehle durch Nahrungsergänzungsmittel aus eigener Sicht unwissentlich zu sich genommen hat.
Evi Sachenbacher-Stehle hofft auf Comeback in diesem Winter
Am 16. Juli 2014 hat der Weltverband IBU die Maximalsperre von zwei Jahren für die deutsche Biathletin ausgesprochen, die damit wohl vor einem Karrierende stehen würde. Nun hofft Evi Sachenbacher-Stehle auf eine positive Wendung im Berufungsverfahren durch den Internationalen Sportgerichtshof CAS. Mut machen ihr dabei die Entscheidungen in den Fällen des jamaikanischen Sprint-Olympiasieger Asafa Powell und Sherone Simpson, deren Strafen auf sechs Monate reduziert wurden. „Es ist nicht gerecht, dass ich für die Einnahme eines verunreinigten Nahrungsergänzungsmittels dieselbe Strafe bekomme wie jemand, der mit Epo dopt. Ich war immer gegen Doping“ sagte die Betroffene in der Sendung Blickpunkt Sport im Bayerischen Fernsehen.
Aber selbst im Falle einer Reduzierung muss sie die Entscheidung des Deutschen Skiverbandes (DSV) abwarten.
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